FAQs zu den Antigen-Schnelltests

Was ist der Antigen-Selbsttest? 

Der Covid-19-Antigen-Selbsttest kann wie auch andere Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht. 

Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Neu an diesem Schnelltest ist, dass er von der Testperson selbst durchgeführt werden kann. 

Mit einem Antigen-Schnelltest können vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden – also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht. Mit den Tests findet man also nicht alle Infizierten, aber den Großteil von ihnen, und zwar gerade jene, die in der Schule Spreader werden könnten. 

Wann und wie oft werden die Selbsttests an Schulen durchgeführt? 

An Volks- und Sonderschulen bis zur 4. Schulstufe werden Selbsttests künftig zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch) zu Unterrichtsbeginn am Standort durchgeführt. 

Warum kann die Testperson den Test selbst durchführen? 

Der Tupfer muss nicht mehr tief in die obere Nasenhöhle eingeführt werden, sondern nur mehr 2 Zentimeter tief in jedes Nasenloch. Diese einfache Anwendung ermöglicht es, dass auch ein Laie den Test durchführen kann. Damit hat der Antigen-Selbsttest gegenüber anderen Schnelltests einen zentralen Vorteil in der Durchführung. 

Können auch kleine Kinder bzw. Sonderschüler/innen den Selbsttest selbstständig, zuverlässig und sicher durchführen? 

In der Volksschule werden Schüler/innen bzw. deren Lehrpersonen im Bedarfsfall von Schulärztinnen und Schulärzten bei der Durchführung der Selbsttests unterstützt. Die Antigen-Selbsttests für diese Schulstufen sind als Selbsttests für die Anwendung von medizinischen Laien zugelassen und derart konzipiert, dass sie sprichwörtlich „kinderleicht“ und mit Unterstützung der Lehrkräfte problemlos durchzuführen sind. 

Welche Sicherheit bietet ein mehrere Tage alter Antigentest? 

Wenn ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler regelmäßig an diesen Selbsttests teilnimmt, dann entsteht damit – in Kombination mit den geltenden Hygienemaßnahmen – ein solides, zusätzliches Sicherheitsnetz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme. Aber eine regelmäßige Momentaufnahme (bei ein- bis zweimal wöchentlicher Testung) von sehr vielen Personen, die viel Zeit miteinander verbringen, trägt zur Bekämpfung der Pandemie bei. 

Müssen Kinder, die bereits eine Covid-19-Infektion hatten, die Antigen-Selbsttests auch machen, wenn sie in den Präsenzunterricht gehen wollen? 

War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, ist der Antigen-Selbsttest nicht durchzuführen. 

Benötigen Schulen eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, um den Test an der Schule durchführen zu können? 

Für Kinder im Alter unter 14 Jahren braucht es eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Sie finden diese zum Download – auch in mehreren Sprachen übersetzt – hier auf unserer Homepage.

Darf auch eine externe Ärztin/ein externer Arzt den Selbsttest bzw. einen Antigen-Schnelltest mit dem Kind durchführen? 

Grundsätzlich gilt, dass nur die von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Tests heranzuziehen sind, die vor Ort an der Schule von den Schülerinnen und Schüler durchzuführen sind. Dem gleichzuhalten ist jedoch ein am selben Tag an einer Teststraße bzw. durch einen Arzt oder in einer Apotheke durchgeführter und bestätigter Test. 

Was passiert, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist? 

Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, ist das Ergebnis jedenfalls der Gesundheitsbehörde zu melden. Die Schulleitung kontaktiert die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten und informiert die örtliche Gesundheitsbehörde (in der Regel über die Nummer 1450) und zieht ggf. den schulpsychologischen Dienst hinzu, wenn der Zustand des Kindes dies erfordert.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Beurteilung, ob unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren eine COVID-19-Virusinfektion vorliegt und welche Maßnahmen dies erfordert (z.B. Bestätigung durch einen PCR-Test, Absonderung, Contact Tracing, etc.) obliegt der Gesundheitsbehörde.

Können Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf einzelverpackte Tests mit nach Hause nehmen? 

Der Test muss in der Schule stattfinden. Ein fotografiertes Testergebnis ist nicht gültig. 

Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihre Kinder OHNE Einverständniserklärung in die Schule schicken? 

Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. In diesem Fall kann auch das Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen werden. 

Welche Daten werden im Zuge des Selbsttests verarbeitet und gespeichert? Wo und wie lange werden diese Daten gespeichert? Werden sie an Schulbehörden oder andere Stellen weitergegeben? 

Im Zuge der Antigen-Selbsttests werden KEINE personenbezogenen Daten gespeichert, sondern lediglich aggregierte Daten im Wege der Bildungsdirektionen erhoben (u.a. die Anzahl der durchgeführten Tests, Anteil der positiven Ergebnisse ohne Personenbezug etc.). Die Schule meldet diese Daten an die zuständige Bildungsdirektion, diese wiederum an das BMBWF. Die Daten werden jedenfalls für die Dauer der Pandemie gespeichert und zur wissenschaftlichen Nutzung herangezogen.